Die Überprüfung muß in folgenden Zeitabständen erfolgen:
Benzinmotor mit geregeltem Katalysator und Dieselmotoren |
Benzinmotor ohne oder mit ungeregeltem Katalysator |
erstmals nach Neuzulassung nach 36 Monaten | alle 12 Monate |
die weiteren Untersuchungen alle 24 Monate | |
bei Taxen und Mietwagen alle 12 Monate |
Die Abgasuntersuchung erfolgt in unserer Werkstatt mit modernsten Testgeräten,so daß Sie sich darauf verlassen können, nach bestandener Abgasuntersuchun und Erhalt der Prüfbescheinigung mit einem optimal eingestellten Motor zu fahren.
!!! Die Prüfbescheinigung legen Sie am besten zu Ihrem Fahrzeugschein, denn sie ist laut Gesetz aufzubewahren und auf Verlangen zuständigen; Personen auszuhändigen. Auch bei der Hauptuntersuchung nach §29 StVZO ist die Prüfbescheinigung vorzulegen !!!