Die Abgasuntersuchung

Der § 47a sowie die Anlage VIIIa der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)fordern die regelmäßige Überprüfung des Abgasverhaltens eines im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeuges.


Die Überprüfung muß in folgenden Zeitabständen erfolgen:

 
Benzinmotor mit geregeltem Katalysator
und Dieselmotoren
Benzinmotor ohne oder mit ungeregeltem Katalysator
erstmals nach Neuzulassung nach 36 Monaten alle 12 Monate
die weiteren Untersuchungen alle 24 Monate
bei Taxen und Mietwagen alle 12 Monate

Die Fälligkeit der nächsten Abgasuntersuchung läßt sich an der Plakette am vorderen Kennzeichen ablesen. Das Jahr ist in der Mitte eingedruckt, der Monat wird durch die Zahl in der 12 Uhr-Position angegeben. Zur Abgasuntersuchung benötigen wir den Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen den Fahrzeugbrief.

Zu hohe Abgaswerte schaden nicht nur der Umwelt, sondern wirken sich auch negativ auf den Kraftstoffverbrauch aus!

Die Abgasuntersuchung erfolgt in unserer Werkstatt mit modernsten Testgeräten,so daß Sie sich darauf verlassen können, nach bestandener Abgasuntersuchun und Erhalt der Prüfbescheinigung mit einem optimal eingestellten Motor zu fahren. 

!!! Die Prüfbescheinigung legen Sie am besten zu Ihrem Fahrzeugschein,      denn sie ist laut Gesetz aufzubewahren und auf Verlangen zuständigen; Personen auszuhändigen. Auch bei der Hauptuntersuchung nach §29 StVZO     ist die Prüfbescheinigung vorzulegen !!!